Die Akteure der Kindertagespflege
Kindertagespflege als Zahnrad im System – wenn Eltern, Tagespflege & Institutionen gemeinsam greifen.
Ein starkes Netzwerk für gleiche Chancen, Wahlfreiheit und Qualität in ganz Hessen.

Engagement
Der Landesverband
Der Landesverband Kindertagespflege Hessen setzt sich dafür ein, dass Tagesmütter, Tagesväter, mobile Kindertagespflegepersonen und Tagesfamilien die Anerkennung, die finanzielle Sicherheit und die unternehmerische Freiheit erhalten, die ihrer professionellen Arbeit entspricht. Gleichzeitig sollen Eltern die Betreuung wählen können, die zu ihren Kindern und ihrem Familienalltag passt – ohne dabei strukturell benachteiligt zu werden.
Kindertagespflege ist keine Alternative zweiter Klasse. Sie ist eine gleichwertige Form frühkindlicher Bildung – und verdient gleiche Bedingungen.
Zusätzlich zu unseren allgemeinen Prinzipien sind in der Verbandstätigkeit auch die individuellen Motivationen unserer Vorstandsmitglieder relevant.

Die Hauptpersonen
Die Kinder
In der Kindertagespflegegruppe steht die Gemeinschaft im Mittelpunkt. Durch die kleine Gruppengröße entstehen optimale Förderbedingungen, da jedes Kind individuelle Aufmerksamkeit von einer festen Bezugsperson erhält. Diese vertrauensvolle Beziehung und die individuellen Konzepte der Kindertagespflegestellen ermöglichen eine gute Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit mit den Eltern. So können auch die Kinder Sicherheit und Vertrauen im Gruppenalltag entwickeln.
Sie erleben ein aufmerksames Umfeld, das sie beim Aufwachsen unterstützt. Von klein zu groß, fühlt sich das Aufwachsen in der Kindergruppe wie in einer zweiten Familie an – hier werden sie in geborgenem Rahmen zu den Großen, die dann den neuen Kleinen Geborgenheit weiterschenken.

Stets zur Stelle
Die Fachberatung
Diese spielt eine zentrale Rolle in der Kindertagespflege, indem sie stets für ihre zugeteilten Kindertagespflegepersonen erreichbar sein muss. Fachberatung zu sein bedeutet, nahbar und dennoch professionell zu sein. Insbesondere bei pädagogischen Fragen und Herausforderungen ist sie die wichtigste Ansprechperson, die im Alltag der Kindertagespflege entstehen können. Eine gute Fachberatung bringt nicht nur ihre Expertise ein, sondern bietet auch Unterstützung und Orientierung, sodass die Kindertagespflegepersonen sich auf ihre Arbeit konzentrieren können. Es ist dabei empfehlenswert, dass die Fachberatung nicht für die Vergabe der Pflegeerlaubnis zuständig ist; ihre Aufgabe liegt vielmehr darin, ein vertrauensvolles Verhältnis zu den ihnen anvertrauten Fachkräften aufzubauen und ihnen bei der Qualitätssicherung ihrer pädagogischen Arbeit zur Seite zu stehen.

Rahmen
Der Jugendhilfeträger
Dieser spielt eine zentrale Rolle als Träger der Kindertagespflege und übernimmt dabei wichtige Aufgaben. Er vergibt die Pflegeerlaubnis an Tagespflegepersonen und sorgt dafür, dass diese ausreichend qualifiziert sind, um den Bedürfnissen der Kinder und ihrer beruflichen Selbstständigkeit gerecht zu werden. Darüber hinaus kümmert sich der Jugendhilfeträger um die Verteilung relevanter Informationen, die für die Betreuungsfachkräfte und die mit ihnen zusammenarbeitenden Familien von Bedeutung sind. Eine weitere wesentliche Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der regional geltenden Satzung zu überprüfen, die die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege festlegt. Unter dem Dach des Jugendhilfeträgers finden sich häufig auch die Fachberatungen, die den Tagespflegepersonen unterstützend zur Seite stehen; ebenso wie die wirtschaftliche Jugendhilfe, die die Förderanträge bewilligt und den finanziellen Rahmen für die Kindertagespflege sichert.

Gleichberechtigung, Qualität & Individualität
Das Tätigkeitsfeld
Die Kindertagespflege ist ein fester Bestandteil frühkindlicher Bildung in Hessen. Sie bietet Kindern einen geschützten, familiären Rahmen, in dem sie individuell gefördert und liebevoll begleitet werden – oft mit besonderem pädagogischem Profil: bilingual, naturpädagogisch, musisch, inklusiv oder mit besonderer zeitlicher Flexibilität.
Doch obwohl sich viele Eltern bewusst für eine Betreuung - durch Tagesmütter, Tagesväter, mobile Tagespflegepersonen oder Tagesfamilien - entscheiden, erleben sie im Alltag oft strukturelle Benachteiligung gegenüber der institutionellen Kita-Betreuung. Das betrifft die Finanzierung, die politische Anerkennung sowie die konzeptionellen Freiräume der Kindertagespflege – für die Betreuungspersonen und für die Familien.

Bildungsarbeit und unternehmerische Leistung
Die Kindertagespflegeperson
Tagespflegepersonen arbeiten selbstständig. Das bedeutet einerseits, dass sie ihr eigenes Konzept schreiben und deutlich flexibler als große Institutionen auf die Bedürfnisse der Familien eingehen können.
Andererseits führen sie ein eigenes kleines Unternehmen, das nicht nur pädagogisch anspruchsvoll, sondern auch wirtschaftlich tragfähig sein muss. Sie übernehmen Verantwortung für Räume, Versicherungen, Fortbildungen, Vertretungen, Materialien und konzeptionelle Entwicklung – und das bei oft deutlich geringerer Vergütung als in der Kita. Besondere Angebote wie bilinguale Förderung, inklusive Betreuung oder ausgeweitete Öffnungszeiten werden bisher kaum finanziell anerkannt. Dabei stellen genau diese Leistungen einen klaren Mehrwert für Kinder und Eltern dar. Eine faire Bezahlung, die sich an Qualifikation, Leistung und Konzept orientiert, ist dringend erforderlich.

Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Betreuung
Die Politik
Damit Kindertagespflege in Hessen gleichrangig neben Kitas bestehen kann, braucht es verlässliche Strukturen – sowohl für Eltern als auch für Tagespflegepersonen. Dazu gehören:
- Einheitliche Qualitätsstandards und kontinuierliche fachliche Begleitung durch Jugendämter
- Verbindliche Vertretungslösungen im Krankheitsfall
- Zugang zu Fortbildungen, Supervision und Netzwerken für Tagespflegepersonen
- Digitale und organisatorische Unterstützung für die selbstständige Tätigkeit
- Klare Zuständigkeiten bei Förderanträgen und Vertragsgestaltung
Weitere Forderungen finden Sie in unseren Zielen.

Echte Wahlfreiheit – bei Konzept und Finanzierung
Die Eltern
Das Wunsch- und Wahlrecht (§5 SGB VIII) garantiert Eltern in Hessen das Recht, die passende Betreuungsform für ihr Kind zu wählen. Dieses Recht wird derzeit durch die variierenden Beiträge eingeschränkt.
Aktuell zahlen viele Eltern in der Kindertagespflege höhere Beiträge als in der Kita – oder erhalten keine einheitliche Förderung, weil die Regelungen je nach Kommune variieren. Der Landesverband Kindertagespflege Hessen fordert daher:
- Eine landesweit einheitliche Struktur der Geldleistung an Tagespflegepersonen (§ 23SGB VIII).
- Transparente Regelungen für Elternbeiträge und Fördermöglichkeiten in allen hessischen Kommunen.
- Die rechtssichere Möglichkeit für Eltern, zusätzliche Leistungen privat zu vereinbaren und zu bezahlen, wenn das Konzept der Kindertagespflege über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgeht.
- Anerkennung und finanzielle Förderung besonderer pädagogischer Profile in der Kindertagespflege – analog zu Projekten und Schwerpunkten in Kitas.
In Hessen gibt es die Landeselternvertretung, die aus einem gewählten Vorstand hessischer Eltern besteht - auch Familien, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, sind hier vertreten.
§ 24 SGB VIII
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in Kindertagespflege
Jedes Kind, das sein erstes Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, hat Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder bei einer Kindertagespflege.
Ein Kind, das sein erstes Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ebenfalls das Recht auf frühkindliche Förderung, die in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege angeboten wird.
§ 22 SGB VIII
Grundsätze der Förderung
Der Förderungsauftrag umfasst die Aspekte Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und zielt auf deren soziale, emotionale, körperliche sowie geistige Entwicklung ab. Er beinhaltet auch die Vermittlung von grundlegenden Werten und Regeln.
Die Förderung sollte altersgerecht und entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes gestaltet werden. Dabei sind die sprachlichen und weiteren Fähigkeiten, die Lebenssituation sowie die individuellen Interessen und Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen, ebenso wie dessen ethnische Herkunft.
§ 23 SGB VIII
Kindertagespflegeperson
Die Förderung in der Kindertagespflege nach § 24 ermöglicht die Betreuung von Kindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen. Sie umfasst fachliche Beratung, Qualifizierung und finanzielle Unterstützung. Erstattet werden Sachkosten, eine Vergütung für die Tätigkeit, Kosten für Unfallversicherung sowie zur Hälfte Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe legt die öffentliche Jugendhilfe fest, sofern keine landesrechtlichen Regelungen bestehen.
Voraussetzungen sind fachliche Qualifikation, persönliche Eignung und kindgerechte Räumlichkeiten. Tagespflegepersonen erwerben ihr Wissen durch Schulungen oder Zertifikate. Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung. Bei Ausfällen müssen Ersatzlösungen organisiert werden. Zudem können sich Tagespflegepersonen vernetzen, um die Betreuung zu sichern und Qualität zu steigern.
